Jinko Solar Tiger N-Type 60TR JKM380N-6TL3-V BFR 380Wp
Das Jinko Solar JKM380N-6TL3-V ist ein monokristallines Solarmodul mit 380Wp.
* Verkauf nur palettenweise möglich mit je 36 Stück
* Palettenabmessung LxBxH: 1.85 x 1.20 x 1.20m
* Palettengewicht: ca. 720kg
* neu und unbenutzt mit Garantie vom Hersteller
* Preis gilt pro Modul
* Lieferung oder Selbstabholung möglich
* Bezahlung per Paypal möglich (+3 % für die Gebühren)
Bitte beachten!
Diese Module werden mit Garantie verkauft. Die Garantie ist direkt über den Hersteller abzurechnen. Die genauen Daten finden Sie im Datenblatt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bilder können abweichen. Die Preise verstehen sich netto. Versandkosten bitte auf Anfrage. Kontakt bitte über Button "Kontakt".
Es handelt sich um Speditionsware. Die Lieferzeit beträgt nach Zahlungseingang zur Zeit ca. 5-10 Arbeitstage innerhalb Deutschlands. Lieferzeiten ins Ausland können variieren.
WICHTIG
Gemäß § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind. Diese umfassen folgendes:
a. Sie sind der Betreiber der Photovoltaikanlage und
b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen oder anderen Gebäudes, das dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt wird, installiert.
c. Sie bestätigen mit dem Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird.
Da zu der aktuellen Gesetzeslage zu § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie sich mit dem Vertragsschluss einverstanden, uns die noch notwendigen Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen oder die nicht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer nachträglich an SecondSol zu bezahlen.